Sanitätsdienst
 
 
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Leitlinien des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land für den Sanitäts- und Rettungsdienst


Stand: 01.01.2002

DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V.
Der Kreisvorstand


Inhaltsverzeichnis:

Prämisse
1. Aufgabe
2. Sanitätsdienst
3. Rettungsdienst und Krankentransport
4. Einsatzeinheiten
5. Ausbildung
6. Qualitätssicherung

Prämisse


Die optimale Versorgung Hilfebedürftiger unter den gegebenen Möglichkeiten ist Ziel des Sanitäts- und Rettungsdienstes des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land e.V. Das Wohl der eigenen Helfer ist besonderes Anliegen des Kreisverbandes. Diese beiden Punkte in gleichem Maße zu verwirklichen ist eine zentrale Aufgabe von großer Wichtigkeit , an deren Erfüllung alle mitarbeiten.

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land schließt sich den Leitlinien für den Sanitäts- und Rettungsdienst des Landesverbandes an.

Ziel der Leitlinien ist es, allen aktiven Helfern im DRK Kreisverband Tecklenburger Land die Arbeit zu erleichtern, sich im rechtlich sicheren Raum zu bewegen und das Miteinander zu fördern. Klare Strukturen sollen ermöglichen, die Energie auf die eigenen Aufgaben zu konzentrieren und Wege zur Hilfe aufzuzeigen.

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1. Aufgaben

Die Aufgaben des Sanitäts- und Rettungsdienstes erstrecken sich auf veranstaltungsgebundene Einsätze. Im Bedarfsfall bietet der DRK Kreisverband Tecklenburger Land auf Anfrage einzelne Funktionen des Sanitäts- und Rettungsdienstes zur Unterstützung des Kreises Steinfurt an.

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land bietet einen Krankenrückholdienst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Mitglieder des DRK als Liegendtransport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an.

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2. Sanitätsdienst

2.1 Zuständigkeit

Der Sanitätsdienst erfolgt in Zuständigkeit und Verantwortung des entsprechenden Ortsvereines unter Berücksichtigung der Leitlinien des Landesverbandes. Der ausrichtende Ortsverein hat sicherzustellen, dass der Sanitätsdienst nach den "Regeln der Kunst" ausgeführt wird. Hierzu ist der Ausbildungsstand der Helfer sowie der Zustand und die Vollständigkeit der notwendigen Ausrüstung sicherzustellen. Der Sanitätsdienst erfolgt nach einem schriftlichen Dienstvertrag mit dem Auftraggeber, aus dem die angebotene Leistung eindeutig hervorgeht. Entstandene Kosten Kosten sind vom Ortsverein dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Hierbei ist eine einvernehmliche Lösung aller Ortsvereine im Kreisverband anzustreben.
 

2.2 Unterstützung durch den Kreisverband

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land unterstützt die Ortsvereine bei der Beschaffung von Notfallmedikamenten und berät bei der Ausstattung. Hierbei sind insbesondere der Kreisverbandsarzt sowie der Instruktor Ansprechpartner der Ortsvereine. In der Kreisgeschäftstelle wird ein minimaler Bestand der wichtigsten Notfallmedikamente vorgehalten. Diese Medikamente können dort gegen Selbstkostenpreis empfangen werden. Übrige Medikamente können über den Kreisverband bestellt werden, eine Bevorratung von Medikamenten, die nicht zur Routine-Notfallausstattung gehören, findet nicht statt. Die Kontrolle des Medikamenteneinkaufs und deren Verteilung wird durch den Kreisverbandsarzt sichergestellt.
 

2.3 Ortsvereine

Die Ortsvereine berichten der Kreisrotkreuzleitung in regelmäßigen Abständen über den gegenwärtigen Zustand des Sanitätsdienstes und stellen somit die Verbindung zum Vorstand des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land dar. Bei Problemen, die eine überörtliche Hilfe erforderlich machen, können die Ortsvereine über die Kreisrotkreuzleitung Unterstützung anfordern. Weiteres regelt die Dienstordnung.
 

2.4 Qualitätssicherung

Die Ortsvereine stellen eine eigene Qualitätssicherung für den Sanitätsdienst sicher. Es wird gewährleistet, dass jeder Sanitätsdienst mit ausreichender fachlicher und materieller Qualifikation besetzt wird, so dass Hilfeleistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung sicher durchgeführt werden können. Dabei ist eine ausreichende Dokumentation über die Vertragsverhandlung zwischen Ortsverein und Auftraggeber über einzelne Einsätze und Hilfeleistungen sowie Patientendaten erforderlich. Um im Falle eines Rechtsstreites die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung zu beweisen (Prinzip der Beweislastumkehr in der Medizin) ist eine klare Beschreibung jeder Hilfeleistung unerlässlich. Der Datenschutz und die Schweigepflicht bei dieser Erfassung muss gewährleistet bleiben. Die Rotkreuzleitung des Ortsvereines führt regelmäßige Belehrungen über Schweigepflicht und Datenschutz durch.

Die Ortsvereine überprüfen ständig ihre eigenen Standards und passen sie ggf. den Erfordernissen an.

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3. Rettungsdienst und Krankentransport

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land führt nach § 11 RettG NW veranstaltungsgebundenen Rettungsdienst in Auftrage des Kreises Steinfurt durch. Hierzu liegt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt vor.
 

3.1 Verantwortung

Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Steinfurt. Das DRK-Einsatzpersonal tritt als Verwaltungshelfer auf. Für Haftpflichtschäden, die bei der Ausübung des Rettungsdienstes und Krankentransportes auftreten, haftet der Kreis Steinfurt mit Ausnahme  der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

Die Dienstaufsicht des DRK Rettungsdienstes führt der Kreisverbandsarzt durch.
 

3.2 Durchführung

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Rettungsdienstes ist der ausübende Ortsverein zuständig.  Bei überregiomalen Einsätzen, die ein Zusammenarbeiten verschiedener Ortsvereine erfordern, trägt jeder beteiligte Ortsverein die Verantwortung für sein eigenes Ortsvereinmaterial und Personal. Er hat als Betreiber die Vollständigkeit und Funktion der rettungsdienstlichen Einrichtungen sicherzustellen, sowie die personellen Voraussetzungen nach RettG zu erfüllen. Vertragspartner und Anbieter des Rettungsdienstes gegenüber dem Kreis Steinfurt ist der DRK Kreisverband Tecklenburger Land. Die Überprüfung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Rettungsdienstbetriebes ist Aufgabe des Kreisverbandsarztes.
 

3.3 Krankenrückholdienst

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land bietet Mitgliedern den kostenlosen Krankentransport zum Heimatort an, sofern medizinische, technische, personelle und rechtliche Voraussetzungen gegeben sind. Rückholdienste, die aus dem Versorgungsbereich der Krankenkassen gedeckt werden, können vom DRK nur nach Auftrag durch den Träger des Rettungsdienstes (Kreis Steinfurt) erfolgen. Der Rückholdienst unterliegt den Vorschriften des Rettungsgesetzes NRW.
 

3.4 Qualitätssicherung

Der ausführende Ortsverein ist zur Qualitätssicherung verpflichtet. Von jedem Einsatz müssen Patientendaten, Anlass, Maßnahmen und Besonderheiten vollständig aufgeführt werden. Ferner wird vom ausführenden Ortsverein sichergestellt, dass die fachlichen und materiellen Voraussetzungen eingehalten werden.

Die Ortsvereine, die sich an rettungsdienstlichen Aufgaben beteiligen, stellen sicher, dass das eingesetzte Personal an den erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.

Die Ortsvereine überprüfen ständig ihre eigenen Standards und passen sie ggf. den Erfordernissen an.
 

3.5 Kostenerstattung

Der DRK Kreisverband rechnet geleistete Rettungseinsätze und Krankentransporte über den Träger des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen ab. Dazu werden die Daten des Einsatzes unverzüglich der Kreisgeschäftsstelle zugeleitet. Der Erstattungsbetrag des Kreises wird ohne Abzug an den durchführenden Ortsverein weitergeleitet.

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4. Einsatzeinheiten

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land stellt zwei Einsatzeinheiten nach Vorgabe des DRK Generalsekretariates als genormte Einheit zur Gefahrenabwehr.
 

4.1 Aufgabe

Die Einsatzeinheiten unterstützen den Kreis Steinfurt bei der Gefahrenabwehr durch Sanitätsdienst. Dabei werden die Einheiten durch Material und Personal des Rettungsdienstes des Kreises Steinfurt unterstützt. Dies ist im Bedarfsplan des Rettungsdienstes des Kreises Steinfurt festgelegt und wurde dem Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

Das Leistungsangebot der Einsatzeinheiten im DRK Kreisverband Tecklenburger Land unterscheidet sich von der Vorgabe des Generalsekretariates. Es werden gemäß Bedarfsplan des Rettungsdienstes keine rettungsdienstlichen Aufgaben von den Einsatzeinheiten übernommen. Die Einsatzeinheiten können rettungsdienstliche Tätigkeiten nach Absprache von Fall zu Fall anbieten.
 

4.2 Verantwortung

Die Einsatzeinheiten werden als Instrument des Kreises Steinfurt bei der Gefahrenabwehr eingesetzt und haben rechtlich keinen eigenen Besitzstand. Sie treten erst im Alarmfall als Organ zusammen. Bis dahin bestehen die Einsatzeinheiten als theoretische Konstruktion. Der Kreis Steinfurt haftet für Schäden, die bei der Ausübung der Hilfeleistung entstehen (mit Ausnahme der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes). Der DRK-Kreisverband Tecklenburger Land stellt gegenüber dem Kreis Steinfurt die Einsatzbereitschaft der Einsatzeinheiten sicher.
 

4.2.1 Material

Das Material der Einsatzeinheiten besteht aus Ortsvereins-, Landes- und Bundesmaterial. Das Material ist im täglichen Gebrauch der Ortsvereine, denen dieses Material zugeteilt wurde. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Materials ist der entsprechende Ortsverein als derzeitiger Besitzer verantwortlich, wobei je nach Quelle des Materials die Kostenerstattung für Wartungsarbeiten vom Ortsverein, Land oder Bund getragen werden. Mängel müssen der Kreisgeschäftsstelle gemeldet werden, die umgehend die Kreisrotkreuzleitung informiert.
 

4.2.2 Personal

Das Personal der Einsatzeinheiten wird von den verschiedenen Ortsvereinen gestellt. Das Personal muss für den täglichen Dienst die Qualifikation entsprechend den Leitlinien des Landesverbandes vorweisen. Die Ortsvereine, die sich an dem Betrieb der Einsatzeinheiten beteiligen, haben für den entsprechenden Ausbildungsstand ihrer eingesetzten Helfer zu sorgen.
 

4.3 Kreisrotkreuzleitung

Die Kreisrotkreuzleitung übt die Dienstaufsicht über die Einsatzeinheiten aus. Sie fügt die Angebote der Ortsvereine mit deren materiellen Unterstützung von Bund und Land zum "Organ Einsatzeinheit" zusammen und bietet dieses entsprechend dem Bedarfsplan des Rettungsdienstes über den Kreisverbandsvorstand dem Kreis Steinfurt an.

Anbieter und Verhandlungspartner gegenüber dem Kreis Steinfurt ist der DRK Kreisverband Tecklenburger Land. Die Kreisrotkreuzleitung berichtet dem Vorstand regelmäßig über den Zustand der Einsatzeinheiten.

Die Kreisrotkreuzleitung unterstützt und berät die Ortsvereine beim Betrieb der Einsatzeinheiten.
 

4.4 Durchführung

Die Einsatzeinheiten organisieren sich in einer eigenen Alarm- und Ausrückeordnung, wobei die Zusammenführung und Zusammenarbeit beider Einheiten unkompliziert möglich sein soll. Die Führer der Einsatzeinheiten schaffen eigene Führungsstrukturen in den Einsatzeinheiten, so das das Führen im Einsatz zu jeder Zeit gewährleistet wird. Insbesondere jüngeren und unerfahrenen Helfern soll durch eine klare Führungsstruktur ein Ansprechpartner im Einsatz zur Seite gestellt werden. Jede Einheit hält für sich Personal und Material in ausreichendem Maß für einen eigenständigen Betrieb vor. Die Strukturen der Einsatzeinheiten sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass Ergänzungen zwischen den Einsatzeinheiten jederzeit möglich sind. Die Kreisrotkreuzleitung vermittelt zwischen den beiden Einsatzeinheiten. Der Aufbau funktionierender Strukturen wird von den Einsatzeinheiten selbst durchgeführt. Absprachen zwischen den Einsatzeinheiten sind anzustreben, damit kompatible Systeme entstehen.
 

4.5 Qualitätssicherung

Die Führer der Einsatzeinheiten stellen eine Dokumentation über Einsätze und Ausbildungsprogramme sicher. Die Einsatzeinheiten organisieren selbst eine flexible Einsatzbereitschaft und stellen sicher, dass die eingesetzten Helfer ihre Funktionen in der Einsatzeinheit kennen. Hierbei sind klare Führungsstrukturen zu etablieren, die einen reibungslosen Einsatzablauf ermöglichen.

Den Helfern der Einsatzeinheiten wird die Möglichkeit einer Krisenintervention dargestellt. Hierbei ist der enge Kontakt mit der Kreisrotkreuzleitung, insbesondere mit dem Kreisverbandsarzt, anzustreben.

Die Einsatzeinheiten überprüfen ständig ihre eigenen Standards und passen die ggf. den Erfordernissen an.

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5. Ausbildung

5.1 Zuständigkeit

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land ist Träger der Ausbildung. Damit stellt er die Strukturen sicher, die eine zeitgerechte Ausbildung der Helfer im Kreisverband ermöglichen. Er legt das Ausbildungsprogramm fest und erfüllt damit die Anforderungen, die sich aus den Leitlinien des Landesverbandes für den Sanitätsdienst ergeben.

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land beauftragt den Instruktor mit der Überwachung der Ausbildung. In sanitätsdienstlicher Sicht verschafft sich der Kreisverbandsarzt einen Überblick über den Leistungsstand der Helfer der Ortsvereine und berät in Ausbildungsfragen. Kreisverbandsarzt, Instruktor und Ausbilder prüfen als Team laut Prüfungsordnung des Landesverbandes den Wissensstand der eingesetzten Helfer nach abgeschlossener Sanitätsausbildung.
 

5.2 Ausbilder

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land bildet in eigenem Ermessen Ausbilder für die Fachausbildungen aus, die zur Erfüllung der Aufgaben des hiesigen Kreisverbandes erforderlich sind. Hierbei können Ausbildungsbereiche an überregionale Stellen abgetreten werden, wenn die Anzahl der geforderten oder erwarteten Auszubildenden einen eigenen Ausbilder nicht rechtfertigen. Die Kosten für die Ausbildung von Ausbildern trägt der Kreisverband.
 

5.3 Ortsvereine

Es ist Aufgabe der Ortsvereine, den für die entsprechenden Fachdienste erforderlichen Ausbildungsstand der eigenen Helfer sicherzustellen. Hierzu kann auf das Ausbildungsprogramm des DRK Kreisverbandes Tecklenburger zugegriffen werden. Die Ortsvereine tragen die Kosten für die Ausbildung ihrer Helfer.

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6. Qualitätssicherung

Der DRK Kreisverband Tecklenburger Land überprüft ständig die Standards im Sanitäts- und Rettungsdienst. Die Kreisrotkreuzleitung trifft sich monatlich, um als Ansprechpartner der Ortsvereine aktuelle Richtlinien kritisch zu überdenken und ggf. den Erfordernissen anzupassen. Sie funktioniert als vermittelnde Instanz zwischen den Ortsvereinen und dem Vorstand des Kreisverbandes sowie zum Landesverband. Sie versteht sich ferner als Unterstützer und Berater der Ortsvereine. Die Aufgabe der Dienstaufsicht versteht die Kreisrotkreuzleitung als Mittel der Qualitätssicherung und Schadenabwehr gegen die Ortsvereine und einzelnen Helfer.

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