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Krisenmanagement Vorschrift des Deutschen Roten Kreuzes (K-Vorschrift) vom 13. Januar / 16. Februar 2011 Ergänzende Regelungen des DRK-LV Westfalen-Lippe zur alten K-Vorschrift von 1988 In Mitte der 1980iger Jahren wurde die DRK-Leitungsgruppe eingeführt. Jeder DRK Kreisverband sollte eine Leitungsgruppe zur inneren Führung einrichten. Die Leitungsgruppe stellte kein neues Organ für die Vertretung des DRK nach außen, sondern ein Stab zur Führung der DRK Einrichtungen im Krisenfall dar. Nach der neuen K-Vorschrift wird nicht mehr der Begriff Leitungsgruppe, sondern Planungsstab verwendet, weil der Stab nicht nur im einsatzfall, sondern auch im Vorfeld zur Vorbereitung des Krisenfalles Pläne und Verfahrensanweisungen ausarbeiten und bereitstellen soll. Im DRK-Labdesverband Westfalen-Lippe wird der Planungsstab "DRK-Einsatzstab" genannt. |
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