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Merkblatt über das Verhalten in und außer Dienst

Anlage 3 zum Helferhandbuch 1982
 

Das Deutsche Rote Kreuz bedarf zur Erfüllung seiner Aufgaben des Vertrauens und der Achtung der ganzen Bevölkerung. Das Verhalten jedes Mitglieds einer Rotkreuzgemeinschaft kann dieses Ansehen fördern oder schädigen.
Die Einhaltung folgender Grundsätze ist daher stets genauestens zu beachten:

a) Verhalten im Dienst

  • Korrektes Verhalten und Hilfsbereitschaft gegen jedermann, genaues Befolgen der von den eingeteilten Führerinnen/Führern gegebenen Anordnungen, richtiges An- und Abmelden, kurze Berichterstattung bei Kontrollen durch Dienstvorgesetzte.
  • Beachtung der Schweigepflicht über Wahrnehmungen, die bei der Betreuung und Versorgung von Verletzten und Hilfsbedürftigen gemacht werden.
  • Saubere, ordentliche und einheitliche Diensrkleidung und Ausrüstung.
  • Mäßigkeit im Alkoholgenuß, Rauchverbot bei jeglicher Hilfeleistung, Vermeidung von auffallenden Schmuck und ebensolchem Make up.

  • b) Verhalten außer Dienst

    • Auch außer Dienst ist einwandfreies Verhalten und stete Hilfsbereitschaft für Mitglieder der Rotkreuz-Gemeinschaften selbstverständlich. 
    • Der Besuch von Veranstaltungen aller Art in Dienstbekleidung ist zu unterlassen; Ausnahmen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
    • Bei außerdienstlicher Teilnahme an religiösen Feierlichkeiten in Dienstkleidung (z.B. vor oder nach einem Rotkreuzdienst) verhalten sich die Bereitschaftsmitglieder wie die übrigen Anwesenden.


    c) Grußform

    • In Dienstkleidung wird von den männlichen Bereitschaftmitgliedern durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung gegrüßt. Der Gruß erfolgt in ungezwungener, aber nicht lässiger Form. Ohne Dienstmütze wird in der üblichen bürgerlichen Form gegrüßt.
    • Grußpflicht für den einzelnen besteht gegenüber seinen /ihren Führern/innen ferner beim Abspielen von Nationalhymnen und des Liedes vom guten Kameraden, bei kirchlichen Feiern, bei Prozessionen und ähnlichen Anlässen (z.B. Begegnung mit Fahnenabordnungen oder Trauerzug). Beim gemeinsamen Gebet wird die Kopfbedeckung abgenommen. Kameradschaftliches Grüßen von Mitgliedern anderer Hilfsorganisationen ist erwünscht.


    d) Auftreten in geschlossener Gemeinschaft

    • Beim Auftreten in geschlossener Gemeinschaft erweist lediglich der Führer bzw. der Wachhabende den Gruß, falls notwendig unter Berichterstattung an die/ den Dienst-Vorgesetze/n. 
    • Wird in Marschordnung marschiert, ist auf Kommando und Gleichschritt zu achten. Beim Mitführen einer Fahne besteht die Fahnenabordnung aus dem Fahnenträger und zwei Begleitern.
      Das Auftreten in geschlossener Gemeinschaft erfordert ein diszipliniertes Verhalten aller Beteiligten. Die Tatsache der freiwilligen Dienstleistung läßt erwarten, dass die notwendigen Weisungen von Führern / innen unverzüglich und genau befolgt werden. Der / die Führer / in muss sich darüber klar sein, dass es sich bei der ihm / ihr unterstellten Einheit um freiwillige Helfer handelt, und das Kommando nur dazu dient, notwendige, gleichmäßige Formationsänderungen oder Marschbewegungen durchzuführen. Das Kommando des/ der Führers/ Führerin soll klar und verständlich sein.
    • Stellt eine Bereitschaft eine Abordnung zu einer Beisetzung, so nimmt diese in geschlossener Ordnung teil. Sie marschiert zur Überführung vor dem Sarg. Bei der Teilnahme mehrerer Verbände ist mit diesen Absprache über die Reihenfolge der Abordnungen zu halten. 
      Kranzträger marschieren an der Spitze der Abordnung.
      Sargbegleiter gehen zu beiden Seiten des Sarges. An Fahnen werden Trauerflore angebracht.
      Beim Gottesdienst nehmen auf Befehl des Abordnungsführers alle Bereitschaftsmitglieder mit Ausnahme der Sargbegleiter und Ehrenwachen (z.B. Kranzträger) die Mütze ab. Beim Gottesdienst und bei der Beisetzungsfeierlichkeit trifft die Abordnung in Linie zu 3 Gliedern mit Blick zum Geistlichen bzw. zum offenen Grab an.
      Die Sargbegleiter stehen zu beiden Seiten des Grabes.
      Beim Harbsenken des Sarges und beim Lied vom Guten Kameraden und beim Gebet stehen auf das Kommoando „Achtung“ alle Teilnehmer in Dienstbekleidung (auch die nicht zur Abordnung gehörenden) still mit Blick zum Sarg. Nur der Führer der Abordnung grüßt durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung. Nach Beendigung erfolgt das Kommando „Rührt Euch“. 
      Der Führer der Abordnung hält nicht die Grabrede.
      Trauerflore werden nicht getragen.
      Die Abordnung rückt nach der Beisetzung geschlossen ab. 


     

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