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| Fahren mit Abblendlicht
am Tag
Auf EU-Ebene wurde schon
vor längerer Zeit über eine Richtlinie zur Einführung des
Fahrens mit Abblendlicht bei Tag diskutiert. Diese Vorschrift wurde noch
nicht EU-weit eingeführt.
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| NRW Richtlinie
Kraftfahrzeugrichtlinie des Landes Die ursprüngliche Kraftfahrzeugrichtlinie
ist abgelegt unter:
Mit Rundschreiben Nr. I/
140 / 216 / 2007 v. 21.06.2006 informiert der DRK Landesverband Westfalen-Lippe
e.V. seine Mitgliedsverbände über die geänderte Kraftzeugrichtlinie
des Landes NRW (KfzR), die mit Runderlass vom 23.04.2007 des Finanzministerium
NRW bekannt gegeben wurde.
"(6) Die Dienstfahrzeuge sind auch am Tage stets mit Licht (Abblendlicht oder falls vorhanden mit Tagesfahrleuchten) zu betreiben.Der Wortlaut der Änderungen ist im Ministerialblatt NRW Nr. 20024, Seite 324 im Internet unter http://sgv.im.nrw.de einzusehen.
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