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Fahren mit Abblendlicht am Tag

Auf EU-Ebene wurde schon vor längerer Zeit über eine Richtlinie zur Einführung des Fahrens mit Abblendlicht bei Tag diskutiert. Diese Vorschrift wurde noch nicht EU-weit eingeführt.
Es ist jedoch unstreitig, dass Fahrzeuge, die auch bei Tag mit Abblendlicht fahren, besser und früher erkannt werden. Für Motorradfahrer ist diese Vorschrift bereits schon erlassen.
Es empfiehlt sich, das Fahren mit Abblendlicht bei Tag auf alle Dienstfahrzeuge aus zu dehnen.
 


 
 
 
NRW Richtlinie

Kraftfahrzeugrichtlinie des Landes

Die ursprüngliche Kraftfahrzeugrichtlinie ist abgelegt unter:
http://www.lv-westfalen-lippe.drk.de/einsatzdienste/kfzrl.zip
 

Mit Rundschreiben Nr. I/ 140 / 216 / 2007 v. 21.06.2006 informiert der DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V. seine Mitgliedsverbände über die geänderte Kraftzeugrichtlinie des Landes NRW (KfzR), die mit Runderlass vom 23.04.2007 des Finanzministerium NRW bekannt gegeben wurde.
Insbesondere sind die neuen Absätze 6 und 7 des § 14 von Wichtigkeit für die landeseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge. Sie lauten:
 

"(6) Die Dienstfahrzeuge sind auch am Tage stets mit Licht (Abblendlicht oder falls vorhanden mit Tagesfahrleuchten) zu betreiben.

(7) Das Rauchen in Dienstkraftfahrzeugen ist nicht gestattet."

Der Wortlaut der Änderungen ist im Ministerialblatt NRW Nr. 20024, Seite 324 im Internet unter http://sgv.im.nrw.de einzusehen.

 


 
 

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