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| 01.08.2011
Erstmaßnahmen bei einem Gefahrstoffeinsatz (gem. FwDV500) GAMS-Regel G efahr
erkennen
. A bsichern
. M enschenrettung
durchführen . S pezialkräfte
alarmieren
. Vom Polizeipräsidium Münster wurde aus gegebenem Anlass folgender Sicherheitshinweis herausgegeben (01.08.2011): [Zitat Anfang] Achtung Eigensicherung Am 13.07.11 wurde auf dem Parkplatz Sandrup, BAB 1, km 264,500, R Dortmund ein Transporter mit gefährlichen Abfällen angehalten. Bei den Abfällen handelte es sich lt. Papierlage und Kennzeichnung nach dem ADR (423/ 3170) um Nebenprodukte aus der Aluminiumherstellung/ schmelzung, die in Verbindung mit Feuchtigkeit entzündbare Gase entwickeln. Die Beförderung erfolgte in einem Seecontainer. Das Gefahrgut wurde per Schiff aus Kanada im Hamburger Hafen angelandet. Von dort erfolgte der Transport auf der Straßen bis zum Empfänger nach Münster. Insgesamt sind lt. Genehmigung/Notifizierung 400 Transporte genehmigt. Zudem ist für 2011/2012 nach Angaben des Beförderers die Verbringung von 800 Transporten aus Neuseeland nach Münster angedacht. Der Fahrer händigte Begleitpapiere und eine Kontrollbescheinigung aus. Hieraus ging hervor, dass der Transport in Bremen bereits kontrolliert wurde. Eine dort durchgeführte Messung der Innenluft des Containers ergab, dass sich ein hochgiftiges Gas-Luft-Gemisch gebildet hatte. Durch den Einfluss von Feuchtigkeit (Schwitzwasser) hatte der Abfall reagiert und Phosphorwasserstoff (Phosphin) gebildet. In dem Behältnis war es während der Beförderung zu einer gefahrbringenden Anreicherung dieser Gase gekommen. Der Absender hatte weder durch die gefahrgutrechtliche Kennzeichnung, noch durch die Begleitpapiere auf die toxischen Eigenschaften des Gefahrgutes hingewiesen. Beim Öffnen der Container oder einer Annährung nach einer Havarie/ einem Unfall ohne entsprechende Schutzausrüstung besteht Lebensgefahr für die eingesetzten Rettungs- und Bergungskräfte." [Zitat Ende]
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